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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der STORAGE RENTAL GmbH Vermietung und Verkauf

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Verkauf und/oder Lieferung – bei Geschäften mit Unternehmern

    § 1 Geltungsbereich, Form

    (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der STORAGE RENTAL GmbH mit ihren Kunden („Auftraggeber“), wenn dieser Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    (2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die STORAGE RENTAL GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

    (3) die AGB der STORAGE RENTAL GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sobald die STORAGE RENTAL GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die STORAGE RENTAL GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

    (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der STORAGE RENTAL GmbH maßgebend.

    (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

    (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diese AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

    § 2 Vertragsschluss

    (1) Angebote der STORAGE RENTAL GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B.Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch inelektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

    (2) Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot.Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.

    (3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden.

    § 3 Lieferfrist und Lieferverzug

    (1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der STORAGE RENTAL GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben.

    (2) Sofern die STORAGE RENTAL GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die STORAGE RENTAL GmbH den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird die STORAGE RENTAL GmbH erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der STORAGE RENTAL GmbH, wenn Sie ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder der STORAGE RENTAL GmbH noch ihren Zulieferer ein Verschulden trifft oder die STORAGE RENTAL GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

    (3) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

    (4) Die Rechte des Auftraggebers gem. § 7 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

    § 4 Abholung, Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, behördliche Genehmigung

    (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort durch die STORAGE RENTAL geliefert oder versendet. Im Falle der Versendung, ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen. Ist eine Lieferung oder Versendung der Ware nicht vereinbart,so ist von einer Abholung der Ware durch den Auftraggeber auszugehen. Im Falle der Abholung wird dem Auftraggeber – sofern ein Abholungstermin nicht vereinbart ist – das Datum und die Uhrzeit für die Abholung mitgeteilt. Zu diesem Termin steht die Ware zur Abholung bereit.

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend.Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

    – die Lieferung und, sofern der wir auch die Installation schulden, die Installation abgeschlossen ist,

    – die STORAGE RENTAL GmbH dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion mitgeteilt hat,

    – seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und

    – der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

    (3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i. H. v. 10 EUR pro Container je Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche der STORAGE RENTAL GmbH (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der STORAGE RENTAL GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

    (4) Der Auftraggeber wird alle mit dem Betrieb und/oder dem Bezug zu errichtender Anlagen stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einholen.

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

    (2) Kosten der Lieferung trägt der Auftraggeber. Beim Versendungskauf trägt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewünschten Transportversicherung. Sofern nicht die STORAGE RENTAL GmbH die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) als vereinbart.Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber.

    (3) Der Kaufpreis ist sofort fällig und zu bezahlen.

    (4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die STORAGE RENTAL GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der STORAGE RENTAL GmbH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

    (5) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

    (6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass  Anspruch der STORAGE RENTAL GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist die STORAGE RENTAL GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

    § 6 Zustandsbeschreibung der Ware

    (1) Der Zustand der Ware wird in der entsprechenden Auftragsbestätigung beschrieben. Hierbei gilt folgendes

    (a) One Way – eine Seereise aus Fernost mit Waren transportiert, Gebrauchs- und Handlingspuren sind dadurch vorhanden.

    IICL: Entspricht stets der neuesten IICL Richtlinie gemäß der aktuellsten Publikation des „The Institute of International Container Lessors“ (https://www.iicl.org/).

    (b) Cargo Worthy: Der Container ist transportsicher sowie wind- und wasserdicht. Transportsicher bedeutet, dass der Zustand des Containers den Vorschriften für den Transport im internationalen Seeverkehr entspricht. Ferner ist der Container mit einer gültigen CSC Plakette versehen oder könnte dem Zustand nach mit einer gültigen CSC Plakette versehen werden.

    (c) Weather/Water Tight: Der Container ist wind- und wasserdicht.

    (d) As Is: Der Container ist nicht mehr zwingend wind- und wasserdicht und/oder ladetauglich (Cargo Worthy).

     

    § 7 Eigentumsvorbehalt

    (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die STORAGE RENTAL GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.

    (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat die STORAGE RENTAL GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die der STORAGE RENTAL GmbH gehörenden Waren erfolgen.

    (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die STORAGE RENTAL GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf die STORAGE RENTAL GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn Sie dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

    (4) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

    (a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe etwaigen Miteigentumsanteils der STORAGE RENTAL GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die STORAGE RENTAL GmbH ab. Die STORAGE RENTAL GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Abs.2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

    (b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben der STORAGE RENTAL GmbH ermächtigt. Die STORAGE RENTAL GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die STORAGE RENTAL GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die STORAGE RENTAL GmbH verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die STORAGE RENTAL GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

    (5) Nach Kaufabschluss und Übergang des oder der Seecontainer in das Eigentum des Auftraggebers, sind sämtliche Logos, Aufkleber und sonstige Beschriftungen der beim DPMA unter der Registernummer 302019233592 eigetragenen Marke ‚BOX ONE‘ zu entfernen. Die Verwendung oder Nutzung der Marke ‚BOX ONE‘ obliegt allein dem Lizenzinhaber der STORAGE RENTAL GmbH. Das Seecontainer Präfix BXOU muss entfernt werden. Die CSC-Plakette der STORAGE RENTAL GmbH ist vom neuen Eigentümer zu entfernen. Eine neue CSC-Plakette ist mit den Daten des neuen Eigentümers vorschriftsgemäß anzubringen.

    § 8 Mängelansprüche des Auftraggebers

    (1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

    (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der STORAGE RENTAL GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt waren.

    (3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), auf die uns der Auftraggeber nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

    (4) Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss die STORAGE RENTAL GmbH unverzüglich schriftlich informiert werden.

    Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung der STORAGE RENTAL GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

    (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die STORAGE RENTAL GmbH wählen, ob Sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der STORAGE RENTAL GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

    (6) Die STORAGE RENTAL GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

    (7) Der Auftraggeber hat der STORAGE RENTAL GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber der STORAGE RENTAL GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die STORAGE RENTAL GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

    (8) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

    (9) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

    § 9 Sonstige Haftung

    (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die STORAGE RENTAL GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

    (2) Auf Schadensersatz haftet die STORAGE RENTAL GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die STORAGE RENTAL GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die STORAGE RENTAL GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die STORAGE RENTAL GmbH Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die STORAGE RENTAL GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

    § 10 Verjährung

    (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.

    (2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

    (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

    § 11 Datenschutz

    Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

    § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

    (1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der STORAGE RENTAL GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

    (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationale – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 10117 Berlin -Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Die STORAGE RENTAL  GmbH ist in allen Fällen ist berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Verkauf und Lieferung – bei Geschäften mit Verbrauchern

    § 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

    (1) Für den zwischen Ihnen als Käufer („Auftraggeber“) und der STORAGE RENTAL GmbH als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

    (2) Alle zwischen Ihnen und der STORAGE RENTAL GmbH im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, schriftlichen Auftragsbestätigung und Annahmeerklärungen der STORAGE RENTAL GmbH.

    § 2 Preise; Zahlung

    (1) Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. Sie haben im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

    (2) Sofern mit Verbrauchern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist, hat der geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen bezahlt zu werden,
    nachdem die Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.

    (3) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so ist die STORAGE RENTAL GmbH berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Die STORAGE RENTAL GmbH behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

    § 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

    Sie sind zur Aufrechnung gegen Ansprüche der STORAGE RENTAL GmbH nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche der STORAGE RENTAL GmbH, sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Auftraggeber dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

    § 4 Liefer- und Leistungszeit

    (1) Die Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche
    Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und der STORAGE RENTAL GmbH ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

    (2) Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls die STORAGE RENTAL GmbH einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie der STORAGE RENTAL GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung ihrer Leistungen setzen.
    Wenn die STORAGE RENTAL GmbH diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    (3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 5 haftet die STORAGE RENTAL GmbH Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

    (4) Die STORAGE RENTAL GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

    § 5 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

    (1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und der STORAGE RENTAL GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

    (2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie der STORAGE RENTAL GmbH  eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    Hat die STORAGE RENTAL GmbH die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

    (3) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

    (4) Die STORAGE RENTAL GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die STORAGE RENTAL GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens der STORAGE RENTAL GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

    (5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der
    einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
    Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen, so ist die Haftung der STORAGE RENTAL GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

    (6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen die STORAGE RENTAL GmbH bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen die STORAGE RENTAL GmbH erhoben Ansprüche.

    § 6 Zustandsbeschreibung der Ware

    (1) Der Zustand der Ware wird in der entsprechenden Rechnung beschrieben. Hierbei gilt folgendes

    (a) One Way – eine Seereise aus Fernost mit Waren transportiert, Gebrauchs- und Handlingspuren sind dadurch vorhanden.

    IICL: Entspricht stets der neuesten IICL Richtlinie gemäß der aktuellsten Publikation des „The Institute of International Container Lessors“ (https://www.iicl.org/).

    (b) Cargo Worthy: Der Container ist transportsicher sowie wind- und wasserdicht. Transportsicher bedeutet, dass der Zustand des Containers den Vorschriften für den Transport im internationalen Seeverkehr entspricht. Ferner ist der Container mit einer gültigen CSC Plakette versehen oder könnte dem Zustand nach mit einer gültigen CSC Plakette versehen werden.

    (c) Weather/Water Tight: Der Container ist wind- und wasserdicht.

    (d) As Is: Der Container ist nicht mehr zwingend wind- und wasserdicht und/oder ladetauglich (Cargo Worthy).

    § 7 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus
    diesem Vertrag Eigentum der STORAGE RENTAL GmbH.

    § 8 Verbraucherstreitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die STORAGE RENTAL GmbH nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

    § 9 Datenschutz

    Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

    § 10 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

    Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbereich – Vermietung –

    Allgemeines, Geltungsbereich

    1.1 Diese AGB der STORAGE RENTAL GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend : “Kunde”), die insbesondere die Vermietung von mobilen Lagercontainern, mobilen Raumeinheiten und Zubehör sowie zugehörige Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Vertragsgegenstand).

    Sofern zwischen der STORAGE RENTAL GmbH und dem Kunden darüberhinausgehende Leistungen vereinbart sind, gelten für diese, die dann gesondert ausgehandelten Vertragsbedingungen.

    1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, soweit die STORAGE RENTAL GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

    1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen Lieferbedingungen sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform i.S.v. § 126b BGB und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

    2. Angebote, Änderungen, geschuldeter Mietgegenstand, Vertragsschluss, Vorbehalt

    2.1 Angebote von der Firma STORAGE RENTAL GmbH sind freibleibend.

    2.2 Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Abbildungen, Werbeunterlagen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Verwendbarkeit und Betriebseigenschaften sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei gesonderter Bestätigung durch die STORAGE RENTAL GmbH in Textform Vertragsbestandteil.

    2.3 Bei der Präsentation von Mietgegenständen oder Dienstleistungen auf unsere Homepage handelt es sich generell nicht um rechtsverbindliche Vertragsangebote. Vergleichbar mit einer Schaufensterauslage liegt darin lediglich die Aufforderung an den Betrachter, selbst ein Angebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

    2.4 Die STORAGE RENTAL GmbH behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als den angebotenen Mietgegenstand vor, falls dieser für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.

    2.5 Fragt der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege an, so wird die STORAGE RENTAL GmbH den Zugang schnellstens bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebots dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) verbunden werden.

    2.6 Sofern der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der STORAGE RENTAL GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegender AGB per E-Mail zugesandt.

     3. Pflichten des Kunden

    3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Eine ausreichende Versicherung erfolgt durch den Mieter.

    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.

    3.3 Die Firma STORAGE RENTAL GmbH, vertretungsberechtigte Personen und Mitarbeiter dürfen den Mietgegenstand jederzeit besichtigen und technisch untersuchen oder untersuchen lassen.

    3.4 Der Kunde sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten so unterrichtet der Kunde die STORAGE RENTAL GmbH unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.

    3.5 Werden die Vertragsgegenstände umgestoßen oder fallen wegen unzureichender Sicherung um und müssen daher neu aufgestellt und gereinigt werden, so trägt der Kunde die Kosten hierfür. Gleiches gilt für mögliche Folgeschäden.

    3.6 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und der STORAGE RENTAL GmbH vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des vereinbarten Standorts mittels Schwerlasttransport. Der Untergrund, auf den die Mietsache gestellt werden soll, muss tragfähig und ebenerdig sein. Der Kunde gewährleistet die freie Befahrbarkeit des vereinbarten Standortes der Mietsache mit Schwerlastfahrzeugen bis 20m Länge und 3m Breite sowie die Zufahrt dorthin. Der Kunde gewährleistet einen Aktionsradius von 8 Metern und einer Durchfahrtshöhe von 4 Metern. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform von der STORAGE RENTAL GmbH gestattet. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes ins Ausland ist nicht gestattet. Der neue Standort ist bei Einholung der Genehmigung mitzuteilen.

    3.7 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

    3.8 Wird ein Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand und evtl. Zubehör werden nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.

    3.9 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, die STORAGE RENTAL GmbH hierüber durch Telefax oder Einschreiben mit Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder die Dritten auf das Eigentum der STORAGE RENTAL GmbH hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, so muss die STORAGE RENTAL GmbH hierüber sofort informiert werden. Der Kunde hat der STORAGE RENTAL GmbH sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie angemessener Vorschüsse hierauf.

    3.10 In der Regel erfolgt die Anlieferung, Abholung und Umsetzung der Mietsache, mit einem auf dem LKW befindlichen Selbstlader mit kurzer Auslage. Ist dennoch ein externer Kran erforderlich, ist dieser vom Mieter bereitzustellen, sofern sich nicht die STORAGE RENTAL GmbH zur Erbringung einer solchen Kranleistung verpflichtet hat.

    3.11 Erforderliche Versorgungsanschlüsse stellt der Kunde.

    3.12 Die Kosten für Transport, Auf- und abladen trägt der Kunde.

     4. An- und Abtransport

    4.1 Sofern der Kunde die An- und/oder Abtransport des Mietgegenstands selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet der STORAGE RENTAL GmbH für den von ihm zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands bei An- und/oder Abtransport. Das Gleiche gilt für Folgeschäden. Bei fehlender Bekanntgabe des Anlieferortes durch den Kunden gerät dieser mit Meldung der Versandbereitschaft durch die STORAGE RENTAL GmbH in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn selbst ab. Die STORAGE RENTAL GmbH haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmern. Ist die Beauftragung des Transportunternehmens durch die STORAGE RENTAL GmbH erfolgt, haftet die STORAGE RENTAL GmbH für eine verspätete Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände im Rahmen von Ziff. 18, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

    4.2 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen und Anschließen des Mietgegenstandes an Versorgungseinrichtungen bei Anlieferung zu sorgen. Hierbei anfallende Kosten trägt der Kunde, auch wenn An- und Abtransport durch oder im Auftrag der STORAGE RENTAL GmbH erfolgt.

    4.3 Bei der Vermietung von Mietgegenständen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der An- und Abtransport, Auf- und Abbauarbeiten sowie die Endreinigung im Mietpreis nicht enthalten. Entsprechende anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

     5. Rügepflicht und Mängelhaftung

    5.1 Der Kunde prüft den Vertragsgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft und rügt diese ggf. sofort. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.

    5.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind der STORAGE RENTAL GmbH unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.

    5.3 Über Mietminderungsansprüche seitens der STORAGE RENTAL GmbH anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

     6. Mietdauer/Kündigung/Abholungs-Avisierung

    6.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum; abweichend davon mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Vertragsgegenstand verspätet ausgeliefert wird und die STORAGE RENTAL GmbH diese Verspätung zu vertreten hat.

    6.2 Im Falle der Vermietung von mobilen Raumeinheiten und Containern beträgt die Mindestmietdauer einen (1) Monat, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

    6.3 Die Mietzeit endet zum vereinbarten Termin. Im Fall einer unbefristeten Vermietung beträgt die Kündigungsfrist bei mobilen Raumeinheiten und Containern vierzehn (14) Tage.

    6.4 Für den Zeitraum der Weiternutzung des Vertragsgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und/oder wenn der Vertragsgegenstand auf Grund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig von der STORAGE RENTAL GmbH abgeholt werden kann, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.

    6.5 Der Kunde hat den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet.

     7. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.

    7.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

    7.2 Bei mobilen Raumeinheiten und Containern erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Der Mietzins ist am ersten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Bei nicht vollendeten Monaten erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetags.

    7.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    7.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht der STORAGE RENTAL GmbH ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.

    7.5 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat die STORAGE RENTAL GmbH das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

    7.6 Für jede Mahnung wird pauschal ein Betrag von drei (3) EUR vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Mahngebühren von der STORAGE RENTAL GmbH für die Mahnung nachzuweisen.

     8. Kündigung aus wichtigem Grund

    Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB kündigen.

     9. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung

    9.1 Die vorzeitige Rückgabe von Vertragsgegenständen befreit den Kunden nicht von seinen Vertragspflichten.

    9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand (ggf. einschließlich Zubehör) fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben.

    9.3 Der Kunde trägt die Kosten für die von ihm zu vertretenden Schäden und Wartungsbedürftigkeit des Vertragsgegenstandes.

    9.4 Schuldet die STORAGE RENTAL GmbH die Abholung des Vertragsgegenstandes, so erfolgt diese i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vertragsbeendigung.

    9.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht die STORAGE RENTAL GmbH die Abholung schuldet.

     10. Höhere Gewalt

    10.1 Definition: „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines von außen kommenden Ereignisses oder Umstandes, der keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abzuwenden ist.

    10.2 Nichtleistung durch Dritte: Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund der Nichtleistung eines Dritten, den sie mit der Erfüllung des gesamten oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, nicht erfüllen, so kann sich die Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als die Voraussetzungen nach Absatz 1 dieser Klausel sowohl für die Vertragspartei als auch für den Dritten gegeben sind.

    10.3 Mitteilungspflicht: Die betroffene Partei teilt der anderen Partei unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt mit.

    10.4 Rechtsfolgen: Beruft sich eine Partei zurecht auf diese Klausel, so ist sie ab dem Zeitpunkt, zu dem die höhere Gewalt eingetreten ist, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und von jeder Haftung auf Schadenersatz oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern die Mitteilung über das Vorliegen höherer Gewalt unverzüglich erfolgte. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die andere Partei kann ggf. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.

    10.5 Vorübergehende Behinderung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt nur vorübergehend an, so gelten die in Absatz 1.4 dargelegten Rechtsfolgen nur so lange, wie das Ereignis höherer Gewalt andauert und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Vertragspartei verhindert. Die betroffene Vertragspartei muss die andere Vertragspartei benachrichtigen, sobald das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert.

    10.6 Schadensminderungspflicht: Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt, auf das sie sich bei der Erfüllung des Vertrags beruft, zu begrenzen.

    10.7 Vertragsbeendigung: Hat die Dauer des geltend gemachten Ereignisses höherer Gewalt zur Folge, dass die Erfüllung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.

    10.8 Soweit nicht bereits vom Kunden bezahlt, hat dieser im Falle einer Vertragsbeendigung auf Grund höherer Gewalt nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an die STORAGE RENTAL GmbH zu zahlen:

    10.8.1 die fälligen Beträge für sämtliche bereits vertragsgemäß erbrachten Dienste und Leistungen; und

    10.8.2 die Kosten – einschließlich Transportkosten – für Produkte, Geräte und Materialien, die für die Lieferungen und Leistungen bestellt und dem Kunden geliefert wurden oder zu deren Abnahme er verpflichtet ist; die betreffenden Lieferungen und Leistungen gehen mit der Bezahlung durch den Kunden in dessen Eigentum über; sowie

    10.8.3 sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus einer solchen Beendigung resultieren, wie beispielsweise Transport- und Abholkosten für die Produkte der STORAGE RENTAL GmbH oder aber auch z.B. von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren.

    10.8.4 Ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden ist die STORAGE RENTAL GmbH jederzeit im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Abwendung, Minimierung oder Minderung von Verlusten zur anderweitigen Nutzung, Vermietung oder Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, die nicht bereits an den Kunden geleistet oder geliefert wurden und deren Leistung oder Lieferung nicht in dessen Interesse liegt. Zur Klarstellung: die STORAGE RENTAL GmbH hat weder Anspruch auf entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen noch auf Zahlungen für den Nichteinsatz oder die Unterauslastung ihrer Mitarbeiter nach Beendigung des Vertrags.

     11. Unmöglichkeit

    Liegen neben der o.g. höheren Gewalt sonstige Umstände vor, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.

     12. Textform, Verzicht auf Papierrechnungen

    Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

    Durch den Verzicht auf Papierrechnungen sparen wir Kosten, Zeit und sind nachhaltiger durch die Vermeidung unnötigen Papierverbrauchs; daher nehmen wir für den Versand von Papierrechnungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 2,00.

     13. Rechtswahl

    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und der STORAGE RENTAL GmbH findet deutsches Recht Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

     

    BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER

     

    14. Widerruf

    Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen:

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (STORAGE RENTAL GmbH, Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, E-Mail: info@box-1.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir holen die Waren ab.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

     15. Widerrufsmuster

    Muster-Widerrufsformular

    [Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.]

    – An STORAGE RENTAL GmbH, Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, E-Mail: info@box-1.de:

    – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Bestellung der folgenden

    – Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    – Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    – Name des/der Verbraucher(s)

    – Anschrift des/der Verbraucher(s)

    – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    – Datum

    (*) Unzutreffendes streichen

     

    16. RahmenvereinbarungDiese AGB gelten – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über derartige Lieferungen oder Angebote an dem Kunden, ohne dass die STORAGE RENTAL GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

    17. Preisanpassung

    17.1 Die STORAGE RENTAL GmbH ist berechtigt, branchenübliche Preiszuschläge, die insbesondere bei den Maut- und Dieselkosten auftreten können an den Kunden weiter zu fakturieren.

    17.2 Bei einer Preissteigerung um mehr als 10% ist die STORAGE RENTAL GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls hinsichtlich einer Preisanpassung keine Einigung mit dem Kunden erzielt werden kann.

    18. Haftpflichtversicherung

    18.1 Der Kunde ist zum Abschluss einer umfassenden Industrial All Risk (IAR)-Police verpflichtet, die den Vertragsgegenstand und sämtliche Vermögenswerte einschließlich des Zubehörs am Standort und außerhalb davon gegen Feuer und damit verbundene Gefahren, höhere Gewalt, Terrorismus, Sachschäden, Blitzschlag, Diebstahl und Einbruch, sämtliche elektrischen, mechanischen und elektronischen Beschädigungen/Ausfälle sowie Betriebsunterbrechungen abdeckt und eine Deckung für entgangenen Gewinn einschließt; die Versicherung muss branchenüblich sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und die vereinbarten Selbstbehalte müssen für die STORAGE RENTAL GmbH billigerweise akzeptabel sein.

    18.2 Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Vertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von der STORAGE RENTAL GmbH sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen zulässig) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Vertragsgegenstand eingesetzt wird.

    18.3 Die STORAGE RENTAL GmbH nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.

    18.4 Für die Realisierung der unter 18.1 genannten typischen Gefahren haftet der Kunde.

    18.5 Eigentumsvorbehalt: Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden gekauft, so verbleibt der Mietgegenstand im Eigentum der STORAGE RENTAL GmbH bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von der STORAGE RENTAL GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).

    18.6 Auf Verlangen des Kunden wird die STORAGE RENTAL GmbH die Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten (gemessen am kurzfristigen freihändigen Verkauf) die Forderungen von der STORAGE RENTAL GmbH nachhaltig um mehr als 15 % übersteigen. Im Übrigen liegen Verkaufsgeschäften die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte der STORAGE RENTAL GmbH zugrunde.

    19. Schadensersatz

    19.1 Für eine von der STORAGE RENTAL GmbH zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht, haftet die STORAGE RENTAL GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet die STORAGE RENTAL GmbH nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Mangelfolgeschäden haftet die STORAGE RENTAL GmbH nur, wenn die dem Mangelfolgeschaden zugrundeliegende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

    19.2 Soweit die STORAGE RENTAL GmbH kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet diese nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.

    19.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    19.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen die STORAGE RENTAL GmbH aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

    19.5 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 19.1 – 19.3 verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind alle Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die STORAGE RENTAL GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

     20. Gerichtsstand, Erfüllungsort

    20.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von der STORAGE RENTAL GmbH und des Kunden ist der Sitz der STORAGE RENTAL GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.

    20.2 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Die STORAGE RENTAL GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

    20.3 Die STORAGE RENTAL GmbH hat daneben die Wahl, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen.

    20.4 Auf Aufforderung des Kunden ist die STORAGE RENTAL GmbH verpflichtet, dieses Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Aufforderung durch Erklärung gegenüber dem Kunden auszuüben, wenn der Kunde gerichtliche Schritte gegen die STORAGE RENTAL GmbH einleiten möchte.